Die Beschäftigungstage sind die Grundlage, um die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer zu ermitteln. Bei der Übermittlung der Monatsmeldung sind daher auch die Beschäftigungstage anzugeben.
Klärfall jetzt lösen
- Prüfen Sie für diese Meldung die Daten in der Lohnabrechnung Ihres Mitarbeiters
- Klicken Sie auf den ersten Button und übernehmen Sie die Anzahl der Beschäftigungstage aus der Lohnabrechnung
- Abschließend bestätigen Sie Ihre Eingabe mit „Speichern und Schließen“
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- Haben Sie dem Mitarbeiter in diesem Monat nur eine Prämienzahlung (13. Monatseinkommen, Sonderzahlung, Weihnachtsgeld, Abfindung) oder vermögenswirksame Leistungen ausbezahlt? Dann klicken Sie bitte auf den zweiten Button
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Hintergrund – deswegen ist der Klärfall entstanden
Die Meldung der Beschäftigungstage ist wichtig. Mit den Beschäftigungstagen ermitteln wir die Urlaubsansprüche für den Arbeitnehmer. Hat der Arbeitnehmer 12 Beschäftigungstage gearbeitet, steht ihm 1 Tag Urlaub zu (10,3 Tage für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung). Für jeden vollen Beschäftigungsmonat spart der Arbeitnehmer also 2,5 Tage Urlaub an. In einem Jahr kann er insgesamt bis zu 30 Tage Urlaub ansparen (35 Tage für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung).
Für die Übermittlung der Monatsmeldung ist es daher notwendig, die Beschäftigungstage eines Meldemonats anzugeben. In einem Abrechnungsmonat können maximal 30 Beschäftigungstage gemeldet werden.
Beispiele aus der Praxis
Der Mitarbeiter arbeitet weniger als 5 Tage pro Woche
Arbeitet der Mitarbeiter regelmäßig weniger als 5 Arbeitstage pro Woche, dann rechnen Sie die Beschäftigungstage mit der folgenden Formel um: Tatsächliche Arbeitstage pro Woche geteilt durch 5 Arbeitstage pro Woche mal 30 Beschäftigungstage = reduzierte Beschäftigungstage
Beispiel:
Die Arbeitszeit verteilt sich auf 3 Arbeitstage pro Woche. Dann entstehen für jeden vollen Monat statt 30 Beschäftigungstage nur 18 Beschäftigungstage.
3 (Arbeitstage) : 5 x 30 (Beschäftigungstage) = 18
Die reduzierte Arbeitszeit ist auf 5 Tage pro Woche verteilt
Ist die vereinbarte Arbeitszeit pro Woche regelmäßig auf 5 Arbeitstage verteilt, entstehen für jeden Monat 30 Beschäftigungstage.
Beispiel:
Die tägliche Arbeitszeit beträgt 5 Stunden an 5 Arbeitstagen pro Woche. Dann wird der Monat mit 30 Beschäftigungstagen abgerechnet.
Die Arbeitszeit ändert sich wöchentlich
Ändert sich die Arbeitszeit wöchentlich, rechnen Sie mit den tatsächlichen Arbeitstagen im Monat geteilt durch 4 Wochen = Arbeitstage pro Woche
Arbeitstage pro Woche mal 30 Beschäftigungstage geteilt durch 5 Arbeitstage pro Woche = reduzierte Beschäftigungstage
Beispiel:
1. Woche: 3 Arbeitstage / 2. Woche: 4 Arbeitstage / 3. Woche: 5 Arbeitstage / 4. Woche: 2 Arbeitstage = insgesamt 14 Arbeitstage im Monat.
14 (Arbeitstage pro Monat) : 4 (Wochen) = 3,5 (Arbeitstage) x 30 (Beschäftigungstage) : 5 (Arbeitstage pro Woche) = 21 Arbeitstage
Was ist der Unterschied zwischen Beschäftigungstagen und Arbeitstagen?
Im Baugewerbe werden die Arbeitstage mit 5 Tagen in der Woche berechnet. Samstage gelten nicht als Arbeitstag.
Beschäftigungstage wiederum sind alle Kalendertage, die während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnis angefallen sind. Ausgenommen sind Tage, an denen der Arbeitnehmer unentschuldigt ferngeblieben ist und Tage an denen der Arbeitnehmer unbezahlten längeren Urlaub hatte.
Klärfall später vermeiden
Gibt es bei der Verarbeitung Ihrer Meldung Unstimmigkeiten, die wir ohne Ihre Hilfe nicht klären können, wird die Verarbeitung gestoppt und Sie erhalten eine Fehlermeldung (Klärfall) in der Klärfallkachel. Erst wenn der Klärfall gelöst ist, läuft die Verarbeitung der Meldung weiter.
Beachten Sie daher bei der Abgabe Ihrer Meldung immer die Hinweise in Ihrem Lohnprogramm. Dann kann die Meldung automatisch verarbeitet und gebucht werden.
Weitere Informationen
www.soka-bau.de
Urlaubsdauer – SOKA-BAU
Häufig gestellte Fragen (Arbeitgeber) – SOKA-BAU