Die Resturlaubsanspruchsmeldung (Datensatz RAMEL) muss immer dann an SOKA-BAU geschickt werden, wenn ein jugendlicher gewerblicher Arbeitnehmer in dem Jahr, in dem er das 18. Lebensjahr vollendet hat, noch einen Resturlaubsanspruch hat oder wenn ein Auszubildender in dem Jahr, in dem er seine Ausbildung beendet hat, noch einen Resturlaubsanspruch hat.