Lohnzahlungspflichtige Stunden sind alle Stunden eines Abrechnungsmonats, die der Mitarbeiter erarbeitet hat und die ihm ausbezahlt wurden. Diese Stunden müssen an SOKA-BAU gemeldet werden.
Klärfall jetzt lösen
- Prüfen, in welchem Meldemonat der Klärfall entstanden ist und bei welchem Mitarbeiter er aufgetreten ist
- Die Werte in der abgegebenen Meldung mit der Lohnabrechnung des Mitarbeiters abgleichen
- Prüfen Sie die Checklisten – sind lohnzahlungspflichtige Stunden angefallen?
JA
Wählen Sie „die lohnzahlungspflichtigen Stunden sind zu korrigieren“ und ergänzen Sie die Anzahl der Stunden
NEIN
Wählen Sie „der gemeldete Bruttolohn besteht ausschließlich aus Lohnbestandteilen, für die keine lohnzahlungspflichtigen Stunden zu melden sind
Jetzt bestätigen Sie Ihre Eingabe mit „Speichern und Schließen“ – der Klärfall ist erledigt.
Hintergrund – deswegen ist der Klärfall entstanden
Warum melde ich lohnzahlungspflichtige Stunden? Ich zahle doch Festlohn!
Die Tarifverträge der Bauwirtschaft kennen für gewerbliche Arbeitnehmer keinen Festlohn. Der Lohn für gewerbliche Arbeitnehmer wird nach den geleisteten Stunden berechnet. Lohnzahlungspflichtige Stunden sind die Grundlage, um Mindesturlaubsvergütung und Mindestlohnprüfung richtig zu berechnen.
Der Klärfall entsteht, wenn wir davon ausgehen, dass
- Sie nicht genau wissen was zu den lohnzahlungspflichtigen Stunden gehört und gemeldet werden muss
- Sie nicht genau wissen was nicht zu den lohnzahlungspflichtigen Stunden gehört und tatsächlich nicht gemeldet werden muss
Beispiele aus der Praxis
Prämie und Urlaub
- Der Mitarbeiter Max hatte den gesamten Meldemonat Urlaub und hatte dafür sein Monatsgehalt von 3.050 EUR (Bruttolohn) erhalten.
- Zusätzlich bekommt er eine Prämie in Höhe von 550 EUR ausgezahlt.
- An SOKA-BAU wird ein Bruttolohn von 3.600 EUR gemeldet.
- Sie erhalten einen Info per E-Mail über den entstandenen Klärfall „Anzahl der gezahlten Stunden fehlt“.
- Schauen Sie in die Checkliste – sind Urlaub oder Prämienzahlungen lohnzahlungspflichtige Stunden?
- NEIN – Urlaub und Prämie sind keine lohnzahlungspflichtigen Stunden
- Klicken Sie auf „der gemeldete Bruttolohn besteht ausschließlich aus Lohnbestandteilen, für die keine lohnzahlungspflichtigen Stunden zu melden sind“
- Klärfall erledigt
Klärfall später vermeiden
Wenn Sie Ihre Meldung abgeben, beachten Sie den Hinweis in Ihrem Lohnprogramm im Feld „gezahlte Stunden“. Falls lohnzahlungspflichtige Stunden fehlen sollten, gibt Ihnen das Programm einen Hinweis, dass keine lohnzahlungspflichtigen Stunden für die Meldung ermittelt wurden.
Weitere Informationen
www.soka-bau.de Meldung lohnzahlungspflichtiger Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Mitarbeiter bekommt seit April 2024 ein festes Gehalt.
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Möchten Sie uns eine Nachricht zur Klärfallbearbeitung hinterlassen, nutzen Sie dafür gerne die Funktion „Hilfe anfordern“. Sie finden diese Funktion direkt unten im Klärfall neben der Anzeige „Meldedaten Mitarbeiter“. Viele Grüße, SOKA-BAU
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Mitarbeiter mit dem festen Gehalt hat eine monatliche Arbeitszeit von 39 Stunden.
Für weitere Fragen melden Sie sich gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Möchten Sie uns eine Nachricht zur Klärfallbearbeitung hinterlassen, nutzen Sie dafür gerne die Funktion „Hilfe anfordern“. Sie finden diese Funktion direkt unten im Klärfall neben der Anzeige „Meldedaten Mitarbeiter“. Viele Grüße, SOKA-BAU