Klärfall „Anzahl der gezahlten Stunden fehlt“

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Lohnzahlungspflichtige Stunden sind alle Stunden eines Abrechnungsmonats, die der Mitarbeiter erarbeitet hat und die ihm ausbezahlt wurden. Diese Stunden müssen an SOKA-BAU gemeldet werden.

Klärfall jetzt lösen

  • Prüfen, in welchem Meldemonat der Klärfall entstanden ist und bei welchem Mitarbeiter er aufgetreten ist
  • Die Werte in der abgegebenen Meldung mit der Lohnabrechnung des Mitarbeiters abgleichen
  • Prüfen Sie die Checklisten – sind lohnzahlungspflichtige Stunden angefallen?

Checkliste - das SIND lohnzahlungspflichtige Stunden

Diese Stunden müssen gemeldet werden

  • Alle Stunden eines Abrechnungsmonats, die erarbeitet wurden und für diesen Monat ausbezahlt werden
  • Abbau von Arbeitszeitguthaben (ohne Stunden, die in ein Arbeitszeitguthaben übertragen werden)
  • Stunden, die während der Arbeitsphase der Altersteilzeit zur Auszahlung kommen
  • Stunden der Feiertagsbezahlung
  • Überstunden ohne Zuschläge (Einmalbezug)
  • Stunden der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Sozialstunden (z.B. Freistellung aus familiären Gründen, Freistellung Betriebsrat, Freistellung Arbeitsgericht etc.)
  • Schulstunden
  • tatsächlich geleistete Stunden im Akkordlohn, unabhängig davon, ob für diese Stunden oder Quadratmeter zu Grunde gelegt wurden

DIESE STUNDEN MÜSSEN BEI SOKA-BAU GEMELDET WERDEN

Checkliste - das sind KEINE lohnzahlungspflichtigen Stunden

Diese Stunden müssen NICHT gemeldet werden

  • Auslösungen
  • Erschwerniszulage
  • Fahrkostenzuschuss
  • Gewinnbeteiligungen
  • Jubiläumszuwendungen
  • Kurzarbeitergeldzuschuss
  • Krankengeldzuschuss
  • Nachtzuschlag
  • Prämien und Leistungsprämie
  • Saison-Kurzarbeitergeld
  • Monatseinkommen
  • Reisekosten/Verpflegungskosten
  • Schmutzzulage
  • Sachbezüge
  • Sonn- und Feiertagszuschläge
  • Stammarbeiterzulage
  • Urlaubsvergütung
  • Vermögenswirksame Leistungen

 

DIESE STUNDEN MÜSSEN BEI SOKA-BAU NICHT GEMELDET WERDEN

JA

Wählen Sie „die lohnzahlungspflichtigen Stunden sind zu korrigieren“ und ergänzen Sie die Anzahl der Stunden

NEIN

Wählen Sie „der gemeldete Bruttolohn besteht ausschließlich aus Lohnbestandteilen, für die keine lohnzahlungspflichtigen Stunden zu melden sind

Jetzt bestätigen Sie Ihre Eingabe mit „Speichern und Schließen“ – der Klärfall ist erledigt.

Hintergrund – deswegen ist der Klärfall entstanden

Warum melde ich lohnzahlungspflichtige Stunden? Ich zahle doch Festlohn!

Die Tarifverträge der Bauwirtschaft kennen für gewerbliche Arbeitnehmer keinen Festlohn. Der Lohn für gewerbliche Arbeitnehmer wird nach den geleisteten Stunden berechnet. Lohnzahlungspflichtige Stunden sind die Grundlage, um Mindesturlaubsvergütung und Mindestlohnprüfung richtig zu berechnen.

Der Klärfall entsteht, wenn wir davon ausgehen, dass

  • Sie nicht genau wissen was zu den lohnzahlungspflichtigen Stunden gehört und gemeldet werden muss
  • Sie nicht genau wissen was nicht zu den lohnzahlungspflichtigen Stunden gehört und tatsächlich nicht gemeldet werden muss

Beispiele aus der Praxis

Prämie und Urlaub
  • Der Mitarbeiter Max hatte den gesamten Meldemonat Urlaub und hatte dafür sein Monatsgehalt von 3.050 EUR (Bruttolohn) erhalten.
  • Zusätzlich bekommt er eine Prämie in Höhe von 550 EUR ausgezahlt.
  • An SOKA-BAU wird ein Bruttolohn von 3.600 EUR gemeldet.
  • Sie erhalten einen Info per E-Mail über den entstandenen Klärfall „Anzahl der gezahlten Stunden fehlt“.
  • Schauen Sie in die Checkliste – sind Urlaub oder Prämienzahlungen lohnzahlungspflichtige Stunden?
  • NEIN – Urlaub und Prämie sind keine lohnzahlungspflichtigen Stunden
  • Klicken Sie auf „der gemeldete Bruttolohn besteht ausschließlich aus Lohnbestandteilen, für die keine lohnzahlungspflichtigen Stunden zu melden sind“
  • Klärfall erledigt

Klärfall später vermeiden

Wenn Sie Ihre Meldung abgeben, beachten Sie den Hinweis in Ihrem Lohnprogramm im Feld „gezahlte Stunden“. Falls lohnzahlungspflichtige Stunden fehlen sollten, gibt Ihnen das Programm einen Hinweis, dass keine lohnzahlungspflichtigen Stunden für die Meldung ermittelt wurden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite unter www.soka-bau.de Meldung lohnzahlungspflichtiger Stunden

Schauen Sie doch mal in unseren Kunden-Blog Blog – SOKA-BAU und in den Hilfe-Center. Dort finden Sie viele Informationen rund um das Thema Meldung an SOKA-BAU und wie Ihnen der Arbeitgeber-Onlineservice dabei helfen kann. 

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6 Kommentare zu “Klärfall „Anzahl der gezahlten Stunden fehlt“

    1. Vielen Dank für Ihre Nachricht. Möchten Sie uns eine Nachricht zur Klärfallbearbeitung hinterlassen, nutzen Sie dafür gerne die Funktion „Hilfe anfordern“. Sie finden diese Funktion direkt unten im Klärfall neben der Anzeige „Meldedaten Mitarbeiter“. Viele Grüße, SOKA-BAU

      1. Sehr geehrte Damen und Herren,
        der Mitarbeiter mit dem festen Gehalt hat eine monatliche Arbeitszeit von 39 Stunden.
        Für weitere Fragen melden Sie sich gerne.
        Mit freundlichen Grüßen

        1. Vielen Dank für Ihre Nachricht. Möchten Sie uns eine Nachricht zur Klärfallbearbeitung hinterlassen, nutzen Sie dafür gerne die Funktion „Hilfe anfordern“. Sie finden diese Funktion direkt unten im Klärfall neben der Anzeige „Meldedaten Mitarbeiter“. Viele Grüße, SOKA-BAU

  1. Hallo,

    der Mitarbeiter arbeitet 40 Stunden, dass würde ich gerne eingeben, jedoch sind die Felder in der Klärfallübersicht deaktiviert.

    Wie können wir das lösen

    1. Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ob Sie über den Arbeitgeber-Onlineservice Daten an SOKA-BAU übermitteln oder Klärfälle lösen können, hängt von der hinterlegten Rolle ab. Haben Sie zum Beispiel einen Dienstleister mit der Übermittlung der Meldungen an SOKA-BAU beauftragt, steht Ihnen nur der lesende Zugriff zur Verfügung und Sie können selbst keine Daten übermitteln oder Klärfälle lösen. Welche Rolle für Sie eingerichtet ist, können Sie rechts oben unter Profil erkennen. In unserem Hilfebereich finden Sie dazu weiterführende Informationen und ein kurzes Erklärvideo, wie man Profildaten ändern kann oder weitere Zugänge einrichtet. Viele Grüße – SOKA-BAU

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