Klärfall „Gewährte Urlaubstage ohne Urlaubsvergütung gemeldet“

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Möchten Sie für Ihren Arbeitnehmer gewährte Urlaubstage abrechnen, errechnen Sie bitte die Urlaubsvergütung und melden Sie diese zusammen mit den Urlaubstagen.

Klärfall jetzt lösen

Sie haben keine Urlaubsvergütung ausgezahlt


  • Prüfen Sie für diese Meldung die verfügbare Urlaubsvergütung in der Lohnabrechnung Ihres Mitarbeiters.
  • Haben Sie keine Urlaubsvergütung ausgezahlt, klicken Sie bitte auf den ersten Button.
  • Abschließend bestätigen Sie Ihre Eingabe mit „Speichern und Schließen“

Sie haben eine Urlaubsvergütung ausgezahlt


  • Prüfen Sie für diese Meldung die verfügbare Urlaubsvergütung in der Lohnabrechnung Ihres Mitarbeiters oder in der Mitarbeiterkachel im Arbeitgeber-Onlineservice
  • Haben Sie eine Urlaubsvergütung ausgezahlt, dann klicken Sie bitte auf den zweiten Button und tragen Sie in das freie Feld die Höhe der ausgezahlten Urlaubsvergütung ein
  • Abschließend bestätigen Sie Ihre Eingabe mit „Speichern und Schließen“

Hintergrund – deswegen ist der Klärfall entstanden

Haben Sie in Verbindung mit den gewährten Urlaubstagen auch eine Urlaubsvergütung ausgezahlt? Dann ist auch die Höhe der Urlaubsvergütung zu melden.

Die Höhe der Urlaubsvergütung richtet sich nach dem bis zum Urlaubsbeginn verdienten Bruttolohn und wird auf Grundlage Ihrer Monatsmeldung monatlich ermittelt und dem Arbeitnehmerkonto gutgeschrieben. Die Urlaubsvergütung wird anteilig zu den gewährten Urlaubstagen berechnet (Tagessatzberechnung). Sie beträgt 14,25 % des Bruttolohns. Bei Schwerbehinderten 16,63 % des Bruttolohns.

Die Urlaubsvergütung lässt sich ganz einfach mit folgender Formel berechnen:

Beitragspflichtiger Bruttolohn x 14,25 % = erworbene Urlaubsvergütung

Beispiele aus der Praxis

Der Arbeitnehmer hat unbezahlten Urlaub genommen

Hat der Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub genommen, steht ihm keine Urlaubsvergütung zu. In diesem Fall müssen Sie auch keine Urlaubstage melden. Reichen Sie uns dann bitte eine Korrekturmeldung ohne Urlaubstage ein.

Der Arbeitnehmer hat 4 Tage Urlaub genommen

Der Arbeitnehmer hat 4 Tage Urlaub genommen. In diesem Fall steht ihm auch für 4 Tage eine Urlaubsvergütung zu.

Berechnung:

Erarbeitete Urlaubsvergütung :  Anzahl der erarbeiteten Urlaubstage x die Anzahl der genommenen Urlaubstage

Weitere Informationen

www.soka-bau.de Urlaubsverfahren – SOKA-BAU

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